

KOSTENFREIHEIT DES SCHULWEGS
Das Landratsamt ist zuständig für die Beförderung der Schüler mit Beförderungsanspruch an Realschulen.
Information zu Schülerfahrkarten bei der Kostenfreiheit des SchulwegsBeförderungspflicht
- zur nächstgelegenen Schule (die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist) und
- wenn Schulweg länger als 3 km ist / bei kürzerer Wegstrecke:
– wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
– wenn Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind