Finanzielle Förderungen des Elternbeirats
Der Elternbeirat unterstützt unsere Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise. Unter anderem fördern wir Schülerfortbildungen, Projekte, Studien- und Abschlussfahrten sowie wichtige Anschaffungen in allen Schulbereichen auch finanziell. In Anbetracht der zunehmenden Problematik vieler Eltern, ihren Kindern eine Teilnahme an schulischen Aktivitäten zu finanzieren, gewinnt unsere Förderung immer mehr an Bedeutung.

Wer erhält eine Förderung?
Der Elternbeirat vergibt Förderungen an bedürftige Eltern oder Erziehungsberechtigte einer Schülerin oder eines Schülers, an Mitglieder des Lehrerkollegiums und an Mitglieder der SMV.

Was muss ich tun um eine Förderung zu erhalten?
Der Antragsteller füllt einen Förderantrag vollständig aus, unterschreibt ihn und reicht ihn beim Elternbeirat ein, entweder über das Sekretariat oder per E-Mail:

elternbeirat@rsger.de

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der Maßnahme bzw. vor dem ersten Zahlungstermin eingehen.
Ausnahmen von der 14 Tage-Regel kann der Elternbeirat in Abstimmung mit der Lehrkraft, bei entsprechender Begründung, genehmigen. Dennoch gilt, je früher der Antrag eingereicht wird desto früher erhält der Antragsteller die Förderung. Bitte bedenken Sie die Laufzeit des Antrags bis der Elternbeirat ihn erhält.
Alle Angaben im Antrag werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt!

Wie geht es weiter?

Erfahrene Elternbeiräte überprüfen bei Elternanträgen zunächst die Bedürftigkeit. Dazu benötigen wir die Mitarbeit der Eltern. Anschließend bzw. bei allen anderen Anträgen stimmt der Elternbeirat entweder in der nächsten Sitzung oder kurzfristig auf elektronischem Weg über den Antrag ab. Die Antragsteller erhalten nach der Entscheidung eine schriftliche Benachrichtigung und gegebenenfalls den Zuschuss auf das gewünschte Konto ausgezahlt.
Der Elternbeirat ist um eine schnelle Entscheidung bemüht. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass es sich um ehrenamtlich Tätige handelt, die alle normalen Berufen nachgehen. Es kann also sein, dass bis zum Zahlungstermin der Maßnahme noch keine Entscheidung vorliegt. Die Zahlungstermine sind dennoch einzuhalten. Ein Antrag auf Förderung begründet keinen Zahlungsaufschub.
Nachweise über die Teilnahme an einer Maßnahme bzw. über deren Durchführung sind zeitnah an den Elternbeirat zu erbringen.
Die Formulare liegen im Sekretariat und im Lehrerzimmer bereit. Außerdem können Sie das Formular hier downloaden.
Für Fragen stehen Ihnen die Elternbeiräte selbstverständlich gerne per E-Mail zur Verfügung.
Ihr Elternbeirat

Förderinfo

Förderantrag

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